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Die Wahl einer Gesellschaftform ist eine der wichtigsten Endscheidungen für die Gründung eines Unternehmens und ist stets abhängig vom konkreten Einzelfall. Start-Ups, Gründer und Unternehmen können aus zahlreichen Gesellschaftsformen wählen. Relevant sind dabei insbesondere das Gesellschaftskapital  und der Gesellschaftszweck.

Darüber hinaus kann sich eine Firma als Filiale organisieren.  Eine Person kann auch eine Ein-Partner-Gesellschaft, mit beschränkter Haftung (Monoprosopi Eteria Periorismenis Efthinis-MEPE) gründen.

Griechenland hat auch die EU-Rechtsvorschrift, zur Schaffung einer EU-Gesellschaft (Societas Europaea-SE),  in nationales Recht umgesetzt.

Wir bieten folgende Dienstleistungen an:

                                         

  Sie können unter folgende Gesellschaftsformen wählen:

D-Form Kurzform GR-Form Kurzform Mindestanzahl Gesellschafter Stammkapital (Euro) Haftung
Aktiengesellschaft AG Anonymi Eteria AE 1 24.000,00 € Auf Gesellschaftskapital beschränkt
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Eteria Periorismenis Efthinis EPE 1 *kein Mindestkapital vorgeschrieben  *Gesellschafter entscheiden frei Auf Gesellschaftskapital beschränkt
Unternehmergesellschaft/ Private Kapitalgesellschaft UG Idiotiki Kefalaiouhiki Eteria IKE 1 *kein Mindestkapital vorgeschrieben Auf Gesellschaftskapital beschränkt
Offene Handelsgesellschaft OHG Οmorrythmi Eteria OE 2 *kein Mindestkapital vorgeschrieben *unbeschränkt              *persönlich
Kommanditgesellschaft KG Eterorrythmi Eteria EE 2 *kein Mindestkapital vorgeschrieben *Komplementär: unbeschänkt *Komanditist:            auf Einlage beschänkt


Anonymi Eteria (AE)

Ein Vorteil der A.E besteht in der Möglichkeit der relativ schnellen sowie problemlosen Aktienübertragung und damit eines flexiblen Wechsels der Aktionäre. Zudem wird diese Rechtsform für die Gewährung einiger staatlicher Fördermittel gesetzlich vorausgesetzt. Das Kapital der Gesellschaft ist in Aktien aufgeteilt. Für die Gründung muss das Mindestkapital von 24.000,00 Euro gemäß dem Gesetzesinhalt vom 12. Dezember 2012, Regierungsanzeige 240 A, eingehalten werden. Nach dem “One-Stop Shop Verfahren ”  (Gesetz 3853/2010) können Unternehmen ihre Satzung ohne vorherige Zustimmung der regionalen Behörden direkt beim Generalregistrierungsregister einreichen, es sei denn, es handelt sich um Unternehmen mit besonderer Tätigkeit wie z.B. Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und börsennotierte Unternehmen. Diese müssen ihre Artikel vom Entwicklungsministerium genehmigen lassen.

Eteria Periorismenis Efthinis (EPE)

Eine EPE – Eteria Periorismenis Efthinis, oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, unterliegt dem Gesetz N. 3190/1955 und gilt als eine Handelsgesellschaft, unabhängig davon, ob dies ihr Zweck ist. Die EPE darf keine Anleihen(Obligation) ausgeben. Die Satzung einer EPE muss erstens beim General Commercial Register(Γ.Ε.ΜΗ.) registriert sein und zweitens beim Gericht erster Instanz eingereicht werden. Das erste kann auch durch den One-Stop Shop Verfahren erfolgen.

Im Einklang mit der zwölften Ratsrichtlinie zum Gesellschaftsrecht (89/667 / EWG) der Europäischen Union, kann eine Einzelperson eine EPE – Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter gründen, darf jedoch nicht an mehr als einem Unternehmen dieser Art teilnehmen.

Idiotiki Kefalaiouhiki Etairia (IKE)

IKE – Idiotiki Kefalailouhiki Eteria, ist eine neue Gesellschaftsform, welche in das griechische Rechtssystem, durch das Gesetz 4072/2012 vom April 2012, eingeführt wurde. Das am 29. Mai 2013 veröffentlichte Gesetz 4155/2013, hat einige nachträgliche Anpassungen am Gesetz 4072/2012 vorgenommen. Gemeinsam bilden die Direktiven beider Gesetze die aktuell gültige Rechtslage. Die IKE gilt als vereinfachte und flexiblere Alternative im Vergleich zur EPE – Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche nur von einer Person gegründet werden kann, mit einem Mindestkapital von  1 € . Noch hinzu ist sie kostengünstiger, da keine notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Omorythmi Eteria (OE) Eterrorythmi Eteria (EE)

O.E. und E.E. sind Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem persönlichen Vermögen unbeschränkt haften, ausgenommen die Kommanditisten, deren Haftung auf die Vermögenseinlage beschränkt ist. Die Gründungskosten sind gering, jedoch kann man feststellen, dass eine O.E. oder E.E. wegen der persönlichen Haftung bei länderübergreifenden Unternehmen selten empfohlen wird.

  • Vorbereitung der Akte für die Rechtsabteilung des Bankinstituts
  • Unterstützung bei der Abwicklung der Genehmigung und Eröffnung des Bankkontos
  • Vorbereitung und Erstellung des Archivs/Akte
  • Klassifizierungswahl
  • Elektronische Registrierung

The most important developments in 2017 for setting up business in Greece